Beitragsordnung
Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung der o. g. Gesellschaft in der Fassung vom 07.04.2016. Beitragspflicht besteht für alle Mitglieder gemäß § 6 der Satzung.
Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Grundlasten des Vereins (z. B. Steuern, Versicherungen für Mitglieder, GEMA, Verwaltungskosten), die für die Erbringung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins benötigt werden, gedeckt. Rechenschaft über die Verwendung der Beiträge wird auf der Mitgliederversammlung abgegeben.
§ 1: Höhe des Mitgliedbeitrages
(1) Jahresbeiträge:
0 bis 17 Jahre Aktive und Passive 18,00 €
ab 18 Jahre Aktive und Passive 36,00 €
(2) Aktiv im Sinne des Vereins ist ein Mitglied wenn es innerhalb einer Gruppe des Vereins Auftritte oder sonstige Aktivitäten absolviert. Auch die Mitarbeit im Vorstand oder einem offiziellem Ausschuss zählt hierzu. Entscheidend für den Status Aktiv ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
§ 2: Ermäßigung und Befreiung
(1) Der Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Kindes, welches aktiv in der Gesellschaft tätig ist, erhält eine Ermäßigung von 50% des Mitgliedbeitrages. Diese Ermäßigung erlischt mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes.
Sofern der Erziehungsberechtigte aktiv im Verein tätig ist, ist eine Ermäßigung des Beitrages nicht möglich.
(2) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag gemäß § 6.5 der Satzung ermäßigt werden. Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht.
(3) Der Beirat kann einzelne Mitglieder von der Beitragspflicht gemäß § 6 der Satzung befreien.
(4) Ehrenmitglieder und Närrische Domherren sind gemäß § 20 der Satzung von der Beitragspflicht befreit.
§ 3: Fälligkeit und Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Februar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrages für die restlichen Monate des Geschäftsjahres fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt als SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung.
(3) Der Verein ist berechtigt seine Leistungen von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages abhängig zu machen.
(4) Bei Austritt aus der Gesellschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines bereits gezahlten Beitrages.
§ 4: Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde dem Beirat am 02.10.2017 vorgelegt und beschlossen. Sie tritt an diesem Tag in Kraft.
gez. Wino Ulhas gez. Frank Blumenthal gez. Bernd Beu gez. Martha Porschen
1. Vorsitzender 1. Geschäftsführer 1. Schatzmeister 2. Vorsitzende
und Präsident